Schießsport

Liste B - Zusätzliche Disziplinen der Landesverbände des DSB

Mit dem Bescheid vom 07.06.2016 hat das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Gießen die zusätzlichen Disziplinen der Landesverbände des Deutschen Schützenbundes (sog. Liste B) genehmigt.

In dem nun 286 Seiten starken Dokument werden die Disziplinen von 19 Landesverbänden aufgeführt, die sich nicht in der Bundessportordnung wieder finden.

Eingesehen werden können die Disziplinen auf den jeweiligen
Internetseiten der Landesverbände, die die zusätzlichen Disziplinen schießen.

Für die Liste B gilt nach wie vor, dass die Wettbewerbe nur in den Landesverbänden des Deutschen Schützenbundes ausgeführt werden, für die sie genehmigt sind. Ebenfalls kann ein Bedürfnis von für diese Wettbewerbe benötigten Waffen nur den Sportlerinnen und Sportlern bescheinigt werden, die auch Mitglied in dem Landesverband sind, für den diese Wettbewerbe genehmigt sind.

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